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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder als Betroffene Informationen über Verstöße bei der Stadt Hann. Münden erlangt haben, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, sollen vor Benachteiligungen geschützt werden, sofern sie diese melden. Zu diesem Zweck hat die Stadt Hann. Münden eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, zu der Sie vertraulich und anonym Kontakt aufnehmen können.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:

Wer kann Verstöße melden?

Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur Stadt Hann. Münden stehen, offen.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen nach § 2 HinSchG unter anderem:

  • Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches,
  • Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
  • Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahrens der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Kontakt und Arbeitsweise

Die interne Meldestelle ist bei Frau Melissa Castillo eingerichtet. Sie erreichen die Meldestelle

  • telefonisch unter +49 5541 75255,
  • per E-Mail unter meldestelle@Hann.Muenden.de oder
  • schriftlich unter der Anschrift: Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden.

Bei Kontaktaufnahme per Brief kennzeichnen Sie Ihr Schreiben auf dem Umschlag bitte zusätzlich als vertraulich. Sollten Sie die Meldestelle per E-Mail kontaktieren, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich ein privates E-Mail-Postfach unter einem fiktiven Namen einrichten, das keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne auf einem der oben genannten Wege mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt.

Sofern Sie Kontaktdaten mitgeteilt haben, erhalten Sie spätestens nach sieben Tagen nach Ihrem Hinweis eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle überprüft Ihren Hinweis auf Plausibilität und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen, soweit interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden (vgl. hierzu § 17 Abs. 2 HinSchG).

Meldestelle des Bundes

Statt sich an die interne Meldestelle der Stadt Hann. Münden zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes. Meldestellen des Bundes gibt es auch beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

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