Sprungziele
Inhalt
02.03.2023

Neue Gestaltungsrichtlinie für die Altstadt tritt zum 1. April 2023 in Kraft


Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Tourismus überarbeiteten die bislang geltende Fassung aus dem Jahr 2008

02.03.2023

Am 1. April 2023 tritt die neue Gestaltungsrichtlinie für den öffentlichen Raum der Hann. Mündener Altstadt in Kraft. Über den Zeitraum eines Jahres kamen Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, des Mündener Ortsverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), der Mündener Gilde als Interessenvertreter des Einzelhandels, der städtischen Wirtschaftsförderung beziehungsweise des Ordnungsamtes, des Bereichs Stadtentwicklung sowie der Hann. Münden Marketing GmbH in mehreren Sitzungen zusammen, um darüber zu diskutieren und festzulegen, welche Regelungen für Privathaushalte wie Einzelhändler zukünftig gelten sollen, wenn es um Warenauslagen, Bestuhlung, Werbeanlagen, Sonnenschirme, Bänke und Blumen vor Wohnhäusern und Geschäften geht.

Hintergrund dieser Regelung war der Wunsch von Seiten der Politik, Bürger und Wirtschaft nach einer Überarbeitung der seit März 2008 geltenden Gestaltungsrichtlinie. Schlussendlich wurde die neue Version Anfang dieses Jahres im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und von politischer Seite beschlossen. Unberücksichtigt waren in der Vergangenheit konkrete Vorgaben u.a. für das Aufstellen von Lounge-Möbeln, Bänken, Sitzgelegenheiten und Sonnenschirmen geblieben.

„Die alte Gestaltungsrichtlinie ließ einiges an Interpretationsspielraum zu, was oftmals zu Irritationen bei den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen einerseits und viel Aufklärungsarbeiten durch das Ordnungsamt andererseits gesorgt hatte. Mit der nun aktualisierten Gestaltungsrichtlinie konnten viele offene Fragen geklärt werden. In Zukunft wird das dazu beitragen, Unklarheiten und Verärgerungen über nicht genehmigtes Inventar in unseren Straßen von vornherein zu vermeiden. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende darum, die neue Gestaltungsrichtlinie bei ihren nächsten Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich zu berücksichtigen. Die Richtlinie soll so auch möglichen Fehlinvestitionen vorbeugen. Natürlich muss man bei der Breite an unterschiedlichen Interessen und Ansichten auch Kompromisse eingehen. Alle an diesen zeitintensiven Prozess beteiligten Personen sind sich darüber einig, dass sie das erreichte Resultat schlussendlich mittragen und vertreten können“, teilt Hann. Mündens Bürgermeister Tobias Dannenberg mit.

Und weiter: Durch die Beteiligung von Dehoga und Mündener Gilde habe man dem Wunsch entsprochen, diejenigen zu berücksichtigen, die das gestalterische Potential vor der eigenen Haus- beziehungsweise Ladentür voll ausschöpfen wollen, aber es bislang aufgrund der veralteten Satzung nicht konnten.

Die neue Gestaltungsrichtlinie, offiziell als „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt“ benannt, ist ab sofort unter folgendem Link abzurufen: https://www.hann.muenden.de/media/custom/2759_2153_1.PDF?1677175952.

Bei Rückfragen steht der Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05541-75214 zur Verfügung.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann.Münden

Randspalte

nach oben zurück